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Erfolgsbericht Oktober 2023

Safety Kids

Im Oktober war unsere Vorständin mit der Nacharbeit des Safety Kids Thementages beschäftigt, eine Veranstaltung unseres Vereines die am 22.09.2023 in Salach stattfand. Mehr zum Safety Kids Thementag findet ihr im Erfolgsbericht September 2023. 

„Gewalt macht krank“

Vom 26.10. bis zum 28.10. war unsere Vorständin als Dozentin erneut in Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern, eingeladen. Unter dem Motto „Gewalt macht krank“ wurde mit allen 30 pädagogischen Teilnehmenden intensiv darüber gesprochen, welche Gewaltformen es gibt und welche Auswirkungen von Gewalt möglich sind.

Schon gewusst?

Wiederholte Gewalterfahrungen schreiben sich in unser Gehirn ein. Deshalb sind solche Schreckenserlebnisse bis heute ein ernstzunehmender Risikofaktor für viele psychische Erkrankungen.

Gewalt ist Terror, denn das Wort Terror, Terrorismus (T.), leitet sich vom lateinischen Begriff „terror“ = „Schrecken“ ab.

Falls Dich das Thema nun interessiert, findest Du einen guten Beitrag mit dem Titel „Der Reflex von Gewalt“ unter folgendem Link:

Was hat gerade höchste Priorität für unseren Verein?

Die Petition #datenschutzdarfkeintäterschutzsein hat derzeit die höchste Priorität für uns.

Stand heute verbleiben uns noch 83 Tage, um unser Ziel von 50.000 Unterschriften zu erreichen. Darum sind wir auf sehr viel mehr Support angewiesen – auch auf Deinen.

Doch um was geht es bei dieser Petition?

Wir fordern mit der Petition eine gesetzliche Speicherfrist von IP-Adressen in Höhe von 28 Tagen. Eine gültige gesetzliche Regelung hierzu ist derzeit nicht vorhanden, wird aber schon seit geraumer Zeit im Bundestag diskutiert. Der Europäisch Gerichtshof hatte in seiner Entscheidung Spielräume für die Speicherung von IP-Adressen eingeräumt, sofern die Speicherung der Bekämpfung schwerer Verbrechen dient. Die IP-Adressenspeicherung ist ein hochkomplexes und heikles Thema, weshalb beispielsweise die von der CDU geforderten 6 Monate sicher nicht vor dem EuGH-Urteil standhalten werden. Doch gegen 28 Tage sollte dem Grunde nach rechtlich nichts sprechen.

Warum fordern wir überhaupt eine Speicherfrist für IP-Adressen?

Kinderschändung und der Besitz, die Herstellung und Verbreitung der Dokumentationen dieser Schändungen, § 184 b StGB, sind schwere Straftatbestände.

Dazu muss man wissen, dass die meisten Fälle über Hinweise ausländischer Provider, z.B. das „National Center for Missing and Exploited Children“ (deutsch: Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder) beim Bundeskriminalamt eingehen.

Im Jahr 2022 hat das NCMEC rund 136.000 Hinweise an das BKA übermittelt, davon mussten leider etwa 20.000 Hinweise eingestellt werden, weil die IP-Adresse abgelaufen war und keine Identifizierung des Anschlusses über Telefon oder E-Mail möglich war.

Diese Zahlen sind deutlich und zeigen, dass eine gesetzliche Regelung hinsichtlich der IP-Adressenspeicherung sehr wohl nützen wird.

Denn: Aktuell haben wir in Deutschland keine gültige gesetzlich vorgeschriebene IP-Adressenspeicherung. Die Telekom speichert freiwillig knapp 7 Tage – andere Anbieter gar nicht.

20.000 Hinweise sind mindestens 20.000 geschändete Kinder, die möglicherweise immer noch geschändet werden.

Polizeiliche Ermittlungsbehörden fragen die IP-Adresse beim Telefonanbieter nur an, wenn sie einen Hinweis von ausländischen Providern bekommen. Das bedeutet: Eine unbekannte tatverdächtige Person ist durch illegale Aktivitäten (Upload, Download von sog. Kipo) bereits aufgefallen. Diese Person hat sich demnach strafbar gemacht, weshalb es hierbei auch nicht um eine anlasslose IP-Adressen Abfrage geht – vielmehr um eine anlassbezogene.

Hast Du unsere Petition schon unterschrieben und in Deinen Netzwerken geteilt?

Die Kritiker kommen nun immer wieder mit folgenden Totschlagargumenten:

  • Überwachungsstaat

  • IP-Adressen helfen nicht, da sie auch durch VPN u.ä. verschleiert werden können.

Ja und nein, wer illegale Aktivitäten vornimmt, gerät möglicherweise durch das eigene illegale Handeln oder durch das illegale Handeln Anderer, die diesen VPN-Anbieter nutzen, in das Raster der Strafverfolgungsbehörden.

Dies ist im Jahr 2022 erst geschehen:

Gleich zwei VPN-Anbieter machen derzeit Schlagzeilen im Zusammenhang mit kriminellen Machenschaften. Unter der Führung deutscher Strafverfolgungsbehörden hat Europol am 17.01.2022 in einer eng abgestimmten Aktion den von Cyberkriminellen genutzten VPN-Dienst „VPNLab.net“ abgeschaltet, wie die europäische Polizeibehörde bekanntgab. Besucher der Website „VPNLab.net“ sehen seither nur noch den Hinweis, dass die Domain beschlagnahmt wurde. An der Aktion beteiligten sich Polizei- und Strafverfolgungsbehörden aus zehn Ländern.

Und: In den USA wurde der VPN-Anbieter „VPN Unlimited“ angeklagt, nach Vorwürfen zur mittelbaren Verbreitung von Raubkopien. Wer weiß, was im Zuge dieser Ermittlungen noch alles aufgedeckt wird.

Findest Du unsere Arbeit wichtig, dann schließe eine NLD! Mitgliedschaft ab.

https://neinlassdas.com/mitgliedsantrag

Um weiterhin laut bleiben zu können, sind wir als gemeinnütziger Verein auf Mitgliedschaften und Spendengelder angewiesen. Deine Stimme für mehr Prävention & Kinderschutz in Deutschland!

Hast Du Anregungen, Wünsche oder Kritik? Schreibe uns gerne an neinlassdas@josefinebarbaric.de!