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Erfolgsbericht November & Dezember 2023

Vernetzungstreffen zum Thema „Gewaltschutz“

Vom 02.11. bis zum 04.11.2023 war unsere Vorständin in Garmisch-Patenkirchen zu einem Vernetzungstreffen eingeladen. Das übergeordnete Thema war „Gewaltschutz“.

Wenn es Gewalt in einer Partnerschaft gibt, dann betrifft das immer auch die Kinder.

Das Thema Gewaltschutz muss in Deutschland mehr Berücksichtigung finden.

Der Austausch war interessant und wichtig und wie so oft sind sich alle Akteure einig: Die Politik tut zu wenig, um von Gewalt betroffenen Menschen, Elternteile – und vor allem Kinder, zu schützen.

Aktuelles Engagement in der Politik

Unsere Vorständin traf am 09.11.2023 MdL Andreas Sturm (CDU) im Landtag Baden-Württemberg.

Über zwei Jahre versuchte sie einen Termin zu bekommen, um ihre Belange für eine Verbesserung des Kinderschutzes in Baden-Württemberg vorzutragen. Sie sprach die große Anfrage „Kinderschutz“ an, die von der Oppositionspartei FDP im April 2023 in den Landtag eingereicht wurde. Diese Anfrage war wohl Herrn Sturm nicht bekannt. Unserer Vorständin ging es vordergründig um die Arbeit der baden-württembergischen Jugendämter, den interkollegialen Ärzteaustausch und die Causa „Initiative: Schule gegen sexualisierte Gewalt“ – Gewaltschutzkonzepte an baden-württembergischen Schulen. Herr Sturm erwähnte mehrfach, dass das Land ja mittlerweile große Bemühungen hinsichtlich des Kinderschutzes betreiben würde und verwies darauf, dass nun 9,8 Millionen Euro in den Kinderschutz investiert werden. Das stellte am 12. Juli der baden-württembergische Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha (Grüne) vor.

Und genau deshalb sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass unsere Vorständin bereits vor zwei Jahren mit zwei grünen Landtagsabgeordneten (Thomas Hentschel & Thomas Poreski) und Ralf Kownatzki RISKID, den sie für dieses Fachgespräch extra eingeladen hatte, über den interkollegialen Ärzteaustausch gesprochen hatte. Ihr Motto: Was in NRW gesetzlich verankert ist, muss auch in Baden-Württemberg möglich sein.

Die Herren Henschel und Poreski jedenfalls wollten mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes sprechen und dann erneut auf unsere Vorständin zukommen. Vielleicht konnten sie ihn noch nicht erreichen (Ironie off)

Fakt ist: Beide haben sich in dieser Sache bis heute weder bei unserer Vorständin, noch bei Ralf Kownatzki zurückgemeldet.

Interkollegialer Ärzteaustausch, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist – das wird künftig durch eine gemeinsam eingebrachte Gesetzesänderung der Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN und FDP in Bayern möglich sein. Und auch in Bayern keine grüne Unterstützung. Daran sieht man, die Grünen können keinen Kinderschutz. Von Verbindlichkeit und Wertschätzung mal ganz abgesehen.

Die baden-württembergische Landesregierung gibt vor, sich vollumfänglich für den Kinderschutz im Land einzusetzen – dass was wir nach neusten Meldungen feststellen ist allerdings das Gegenteil von Schutz für Kinder – vor allem für Kleinstkinder. Künftig dürfen die Kita-Träger nämlich selbst darüber entscheiden, ob zeitweise weniger Erzieherinnen und Erzieher in einzelnen Gruppen eingesetzt werden. Die Landesregierung will durch die Gesetzesreform mehr Kita-Plätze und mehr Planbarkeit für Eltern erreichen. Auch die FDP stimmte für das Gesetz, SPD und AfD waren dagegen.

Nicht nur der Berufsverband für Kita-Fachkräfte kritisiert die Entscheidung des Landtags in Baden-Württemberg, die Personalstandards für Kitas zu lockern, sondern auch wir von NLD! Diese Maßnahmen kannibalisieren den Kinderschutz in Kitas. Und so hat unsere Vorständin kurzerhand das KVJS angeschrieben und all jene politischen Akteure, die sich klar dafür ausgesprochen haben.

Es wurden angeschrieben: Dennis Birnstock (FDP) – noch nicht geantwortet, Thomas Poreski (Grüne) – noch nicht geantwortet, Andreas Sturm CDU, geantwortet:

Die Mitteilung von SWR Aktuell bezieht sich auf den Erprobungsparagraphen.

Der Erprobungsparagraph sieht vor, dass Träger von Kindertageseinrichtungen (in Anbetracht des bestehenden und anhaltenden Fachkräftemangels) künftig die Möglichkeit erhalten, innerhalb eines rechtssicheren Rahmens vor Ort neue Modelle auszuprobieren und in begründeten Fällen und auf Antrag für eine begrenzte Dauer vom Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) abzuweichen. Über Anträge entscheidet der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS).

Die CDU-Fraktion hat sich bei der Beratung des Gesetzes dafür eingesetzt, dass Eltern, Träger, Erzieherinnen und Erzieher vor Ort gemeinsam im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens innovative und qualitativ hochwertige Konzepte entwickeln können. Ziel ist es, im Rahmen der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft vor Ort passende und gute Lösungen zu finden und alle Belange, die der Eltern, der Fachkräfte sowie den Bildungsanspruch der Kinder, zu vereinen. Die Eltern vor Ort werden also nicht übergangen. Die Verantwortung vor Ort wird gestärkt. Klar ist, dass eine gelebte Erziehungspartnerschaft einen Dialog mit allen Beteiligten erfordert.

Für alle vor Ort Beteiligten steht das Kindeswohl an oberster Stelle. Der Schutzauftrag, welcher in Sozialgesetzbuch (SGB) VIII geregelt ist, ist auch weiterhin gültig und wird keinesfalls in Frage gestellt.

Freundliche Grüße

Andreas Sturm

– – –

Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg

Haus der Abgeordneten

Konrad-Adenauer-Straße 12

70173 Stuttgart

Unsere Vorständin allerdings sieht das ein wenig kritischer, über den Link kommt ihr zu ihrem Anschreiben an das KVJS.

Beschwerde gegen Petition zum Thema „Kinderrechte“

Am 14.11.2023 schrieb unsere Vorständin eine Beschwerde an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Einem bekennenden und mehrfach rechtskräftig verurteilten Pädokriminellen ist es doch tatsächlich gelungen, sich an eine Leitpetition anzuhängen zum Thema „Kinderrechte“.

Das ist keinesfalls akzeptabel für unseren Verein. Doch lest selbst …

Jedenfalls haben wir am 14. November den Eingang unserer Beschwerde vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bestätigt bekommen.

NLD! Petition „Datenschutz darf kein Täterschutz sein“

Am 15.11.2023 haben wir die Info bekommen, dass unsere Petition #datenschutzdarfkeintäterschutzsein beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages angenommen wurde. Sie hat die ID: 159751.

Die Forderung nach einer rechtssicheren Ausgestaltung der Vorrats- bzw. Verkehrsdatenspeicherung ist Gegenstand eines aktuellen Petitionsverfahren aus dem Jahr 2021. So wird unsere Petition als Mehrfachpetition zu dieser Leitpetition behandelt und mit ihr zusammen geprüft. Da das Anliegen den Antrag „IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen“ (Drucksache 20/3687) betrifft, der dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur federführenden Beratung überwiesen worden ist, wurde zunächst der Rechtsauschuss um Stellungnahme gebeten. Es bleibt spannend.

Bitte teilt unsere Petition auf „Open Petition“, damit wir noch viele weitere Unterschriften generieren können. Das eine ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, das andere ist, dass wir mit unserer Petition auf „Open Petition“ die Menschen aufklären und in die Verantwortung nehmen wollen. Und dabei sind wir auf jede Unterstützung angewiesen.

So kannst du uns unterstützen!

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https://neinlassdas.com/mitgliedsantrag

Um weiterhin laut bleiben zu können, sind wir als gemeinnütziger Verein auf Mitgliedschaften und Spendengelder angewiesen. Deine Stimme für mehr Prävention & Kinderschutz in Deutschland!

Hast Du Anregungen, Wünsche oder Kritik? Schreibe uns gerne an neinlassdas@josefinebarbaric.de!