Die UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem hat die Deutsche Bundesregierung bereits am 13. Juni 2024 mit einem 17-seitigen Brief (Link zum vollständigen Schreiben) angeschrieben und ihre Besorgnis zum deutschen Selbstbestimmungsgesetz geäußert, dass am 01. November 2024 voll in Kraft treten wird.
Sie sieht mehrere entscheidende Menschenrechte von Frauen und Mädchen, vor allem aber von Kindern, gefährdet bis verletzt und bat die Deutsche Bundesregierung um eine Stellungnahme. Zurück erhielt sie ein lediglich 3-seitiges Schreiben per Mail.
Lest hier unsere Stellungnahme an die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags:
Sehr verehrte Damen und Herren,
liebe Abgeordnete des baden-württembergischen Landtags,
die UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem hat die Deutsche Bundesregierung bereits am 13. Juni 2024 mit einem 17-seitigen Brief (Anhang) angeschrieben und ihre Besorgnis zum deutschen Selbstbestimmungsgesetz geäußert, dass am 01. November 2024 voll in Kraft treten wird.
Sie sieht mehrere entscheidende Menschenrechte von Frauen und Mädchen, vor allem aber von Kindern, gefährdet bis verletzt und bat die Deutsche Bundesregierung um eine Stellungnahme.
Die Deutsche Bundesregierung hat mit ihrer Botschaft bei den Vereinten Nationen im August – nach Inkrafttreten der ersten Stufe des Selbstbestimmungsgesetzes – lediglich mit einem 3-seitigen Schreiben per E-Mail geantwortet, weist den Vorwurf der potenziellen Menschenrechtsverstöße zurück. Man beruft sich auf die maßgeblich von der Bundesregierung finanzierten und damit „abhängigen“ Verbände wie den Deutschen Frauenrat und die Frauenhauskoodinierung. „Doch es scheint, als hätte der Großteil der Abgeordneten die Ausmaße und Auswüchse dieses nicht zu Ende gedachten Gesetzentwurfs nicht verstanden.
https://www.emma.de/artikel/wissen-sie-was-sie-tun-340653
Außerdem argumentiert man, mit der in Deutschland nach wie vor mangelhaft umgesetzten Istanbul Konvention zum Gewaltschutz von Frauen und Mädchen, die Deutschland erst 2018 ratifiziert hat und die seit Jahren stiefmütterlich behandelt wird. Wenn man schon das eine nicht vernünftig umsetzen und nachhalten kann, wie kann man auch nur darüber nachdenken, ein Gesetz in Kraft treten zu lassen, dass weitere konkrete Gefährdungen für Frauen, Mädchen und Kinder mit sich bringen wird?
Schauen wir hierfür einmal auf das Bundeslagebild zum Thema „Häusliche Gewalt im Jahr 2023“, veröffentlicht am 07. Juni 2024, Quelle BKA. Demnach wurden 256.276 Menschen in Deutschland 2023 Opfer häuslicher Gewalt, davon sind 70 Prozent weiblich. Dies ist ein Anstieg um 6,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022. Baden-Württemberg schneidet nicht besonders gut ab, wenn es um die Statistik der sog. Femizide geht. In Südbaden jedenfalls sind allein im ersten Halbjahr 2023 vier Frauen Opfer eines Femizids geworden. Drei von ihnen sind mutmaßlich von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet worden. Nur wohlweislich möchte ich erwähnen, dass Frauenschutz auch Kinderschutz bedeutet. Durch das Selbstbestimmungsgesetz fehlt allerdings auch die Verpflichtung, zur zukünftigen Erhebung aufgeschlüsselter Daten, nach Geschlecht – wie am Beispiel dieses Bundeslagebildes.
Des Weiteren mahnte die UN-Sonderberichterstatterin vor Missbrauch durch „Sexualstraftätern und anderen Gewalttätern“. Wie zum Beispiel der Pädokriminelle Pforzheimer Ehrenbürger Dieter Gieseking. Ich unterstelle, dass niemand von Ihnen Dieter Gieseking und seine Krumme 13 (K13) Redaktionsseite kennt. Sollten Sie aber, um zu verstehen, dass Gieseking als mehrfach verurteilter Pädokrimineller das Selbstbestimmungsgesetz vollumfänglich begrüßt. Gieseking begrüßt alles, was seine päderatischen Gedanken beflügelt, so zum Beispiel auch, dass durch das neue Selbstbestimmungsgesetz Männer (auch Päderasten und Pädokriminelle) „Zugang zu Räumen erhalten werden, die nur für ein Geschlecht bestimmt sind oder aus Sicherheitsgründen nur Frauen und weiblichen Kindern vorbehalten“ sind. Weshalb Alsalem auch auf die Problematik rund um das Thema Hausrecht eingeht. Es gebe bereits mehrere Berichte aus Deutschland, bei denen sich Männer Zugang zu Frauenräumen verschafft hätten. Dies könne vor allem bei Frauen, die Opfer sexueller Gewalt wurden, erneute Traumata auslösen. Dem schließen wir uns vollumfänglich an. Ein weiterer Kritikpunkt war der Abbau gesetzlicher Vorschriften zur therapeutischen Behandlung vor Operationen. Besonders bei Kindern und Jugendlichen sei „sicherzustellen“, dass über alle Risiken aufgeklärt wurde. Die derzeitige Fassung berge „erhebliche Risiken für den Kinderschutz“.
Der Brief von Reem Alsalem bestärkt jedenfalls die Proteste von Feministinnen, unabhängigen feministischen Gruppierungen und Kinderschutzverbänden gegen diese frauenfeindliche und kinderschutzgefährdende Gesetzgebung, weshalb ich Sie, als Vorständin einer bundesweit aktiven Kinderschutzorganisation, eindringlich darum bitten möchte, sich mit den möglichen Gefahren für Kinder, die das im November voll in Kraft tretende Selbstbestimmungsgesetz in sich birgt, intensiv und nachhaltig zu diskutieren. Ebenso möchte ich Sie bitten, sich mit dem Thema Istanbul Konvention zu befassen, denn was das Thema Frauen- und Kinderschutz in Baden-Württemberg anbelangt, so können wir als Kinderschutzorganisation, mit Sitz in Baden-Württemberg, bedauerlicherweise nur die Note „ungenügend“ vergeben. Wenn der Missstand zur Normalität geworden ist. dann versagt der Kinderschutz. Diesbezüglich werde ich ab September konkret auf Sie zukommen.
Weiterhin eine erholsame Sommerpause!
Vielen Dank & freundliche Grüße aus Salach,
Josefine Barbaric
Vorständin