I. Allgemeine Förderbedingungen
Der Förderer oder die Förder:in unterstützt die Kampagnenarbeit von Nein, lass das! e.V. zunächst für die Dauer von einem Jahr. Die Förderung verlängert sich um jeweils 12 Monate zum gleichen Beitrag, wenn dem Verein nicht vor Ablauf eines Vertragsjahres eine schriftliche Kündigung zugegangen ist. Unabhängig davon kann der Förderer oder die Förder:in jederzeit ohne Angabe von Gründen die Förderung beenden.
Nein, lass das! e.V. wird widerruflich dazu ermächtigt, die Förderbeiträge vom Konto des Förderers oder der Förder:in einzuziehen. Solange er oder sie nichts anderes wünscht, wird der Förderbeitrag zu Beginn der Vertragsdauer eingezogen, und zwar entweder jährlich oder monatlich, wie oben angegeben.
II. Widerrufsbelehrung
Du kannst Deine Beitritts- und Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) oder ein Anruf.
Auf das Widerrufsrecht und die o.g. Förderbedingungen wurde ich von Nein, lass das! e.V. hingewiesen und erkenne diese an.