Am 13. November 2023 reichten wir von Nein, lass das! e. V. eine Petition mit der Kennnummer Pet 4-20-07-3900-024496 im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags ein. Wir haben dargelegt, dass die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung von der Sorge vor Missbrauch der gespeicherten Daten geprägt sei. Dabei werde aber außer Acht gelassen, dass der Zugriff auf Verbindungsdaten unverzichtbar sei, um schweren Straftaten an Kindern – insbesondere im Kampf gegen die sog. Kinderpornografie – zu verfolgen. Für weiterführende Details verweisen wir auf die Eingabe.
Nach Eingang der Petition reagierte der Deutsche Bundestag. Am 18. September 2025 beschloss der Bundestag Folgendes: a) unsere Petition wird dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zugeleitet, b) den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis gegeben. Die Argumentation legt nahe, dass eine vorsorgliche IP-Adressenspeicherung zur Bekämpfung schwerer Straftaten, insbesondere an Kindern, beitragen könne.
Die Regierungsparteien der 21. Wahlperiode haben im Koalitionsvertrag die Einführung einer solchen vorsorglichen IP-Adressenspeicherung angekündigt. Vor diesem Hintergrund wird unsere Petition als geeignet angesehen, in die laufenden politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse mit einbezogen zu werden.
Oft hören wir von Menschen „Warum tut ihr das alles überhaupt – bringt doch sowieso nix.“ Wir von Nein, lass das! e. V. sind da anderer Auffassung. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Kinder sind darauf angewiesen, dass sie durch ihre Gemeinschaft geschützt werden – unsere Stimmen gehören den Kindern. Deine auch?