Als bundesweit aktive Kinderschutzorganisation setzen wir uns länderübergreifend für den Schutz für Kinder vor sexualisierter Gewalt ein. Es ist seit längerer Zeit zu beobachten, dass Strafgerichte im Land zu „lasche“ Urteile verhängen, wenn es um sog. Kindesmissbrauchsverfahren geht. Da entsteht berechtigterweise der Verdacht, einer „täterfreundlichen Justiz“, die offensichtlich nicht viel dazu beitragen möchte, Kinder vor sexuellen Gewalttaten zu schützen.
Im Namen des Volkes…, viele dieser, bei allem Respekt, „laschen Verurteilungen“ sind ganz sicher nicht im Namen des Volkes gesprochen worden, denn was das Volk sich für Kinderschänder wünscht, ist die volle Härte des deutschen Rechtsstaates, die sich wohl kaum in Bewährungsstrafen widerspiegeln kann und darf.
Um es mal mit den Worten des NRW-Innenministers Herbert Reul (72, CDU) deutlich auf den Punkt zu bringen: „Die Tatverdächtigen hätten die Plattform gemeinsam organisiert, aber auch selbst Videomaterial erstellt und verbreitet“, so Reul – „und das trotz teilweiser Vorverurteilung, trotz laufender Bewährung, trotz gerichtlich angeordneter Therapie.“
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