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NLD! Umgang mit sexualisierter und häuslicher Gewalt in baden-württembergischen Kindschaftsverfahren

An den baden-württembergischen Landtag:

Sehr verehrte Damen und Herren,
 
liebe Abgeordnete des baden-württembergischen Landtags,
 
die Sommerpause ist zu Ende, und schon komme ich in dringlicher Angelegenheit erneut auf Sie zu.
 
So erreichte mich heute ein Schreiben, welches ich Ihnen nicht vorenthalten möchte – Sie finden es als PDF-Dokument im Anhang.
 
Aus der baden-württembergischen Kinderschutz-Kommission aus dem Jahr 2018, ergeben sich 100 Empfehlungen für einen verbesserten Kinderschutz im Land. Die Feststellung allerdings, in vielen mit bekannten Fällen ist, keine einzige dieser Empfehlungen wird sorgsam und angemessen umgesetzt.
 
So halte ich die Fragen aus dem Schreiben von Frau Dr. Kellermann für mehr als berechtigt, denn als Vorständin einer Kinderschutzorganisation, mit Sitz in Baden-Württemberg, stelle ich regelmäßig fest, dass bereits bei der sog. Gefährdungseinschätzung der Jugendämter im Land schwerwiegende Fehler begangen werden und im Weiteren die zuständigen Familiengerichte, Polizeien und Staatsanwaltschaften “schlampig” arbeiten. 
 
Die Wahrheit ist: Es läuft nicht gut für von gewaltbetroffene Kinder in Baden-Württemberg.
 
Selbstverständlich können wir, Frau Dr. Kellemann und ich, unsere Vorwürfe belegen. 
Es braucht dringend eine intensive und sorgsame Analyse in Baden-Württemberg, in Form einer ehrlichen Auseinandersetzung mit all den wichtigen Fragen, aus dem Schreiben von Frau Dr. Kellermann.
 
Doch lesen Sie selbst …
 
Sollten Sie den Wunsch nach persönlichen Austausch verspüren, so fühlen Sie sich eingeladen Kontakt aufzunehmen. 
 
Vielen Dank & freundliche Grüße von unterwegs,
 
Josefine Barbaric
 
Vorständin