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Bundestag gibt mehrfach verurteilten Pädokriminellen eine Bühne

Betreff: Unsere Beschwerde vom 14. November 2023 – Bundestag gibt mehrfach verurteilten Pädokriminellen eine Bühne

Unser Anschreiben an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages & an die Bundestagspräsidentin :

Sehr verehrte Damen und Herren,

am 14. November 2023 haben wir bereits eine Beschwerde an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht.

Dieses Schreiben entnehmen Sie bitte aus dem Anhang.

Da gelingt es dem mehrfach verurteiltem Pädokriminellen Gieseking eine Petition zum Thema „Kinderechte“ einzureichen, die nicht nur positiv beschieden wird, noch schlimmer, denn so schaffte es diese Petition, sich in eine erfolgversprechende Sammelpetition einzuschleichen und dadurch den Status „Prüfbar“ zu erlangen. Am 11. Oktober stimmte der Petitionsausschuss dann mit Stimmen aller Fraktionen außer der AfD dafür, dem Bundestag, die Beschlussempfehlung vorzulegen. Die Sammelpetition läuft der Nummer „ID 95231“ und wurde als Forderung, das Kindeswohl verfassungsrechtlich zu garantieren und Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz mit dem Zusatz „Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund“ zu ergänzen, zusammengefasst.

Obwohl wir den Petitionsausschuss noch im November 2023 darüber unterrichtet haben, wer Gieseking ist, nämlich ein nachweislich mehrfach verurteilter Pädokrimineller, wurde diese Information offensichtlich vollständig ignoriert. Recht in Deutschland ist, dass jeder Bürger Petitionen zu Gesetzesänderung an den Petitionsausschuss im Bundestag senden darf. Aber bitte doch keine mehrfach verurteilten Kinderporno-Konsumenten, wie Gieseking, der seine Beiträge auf seiner Pädophilen-Redaktionsseite „Krumme13“ „lustvoll“ ausgestaltet, etwa mit Begriffen wie „Redaktion Pädopower“, darüber philosophiert, ob schon neun-jährige Kinder „Spaß am Sex“ haben können. Gieseking, der sagt, dass es „sexuelle Beziehungen mit unter 14-jährigen Kinder und Erwachsenen geben kann und auch in Zukunft immer geben wird“.

Bei allem Respekt, doch hier hat der Ausschussdienst katastrophal versagt.

Man muss sich zudem schon sehr wundern, bitte korrigieren Sie uns, normalerweise muss eine Petition zur Änderung des Grundgesetzes von mehr als 50.000 Bürgern unterstützt werden, damit sie vom Bundestag geprüft wird. Die Petition von Gieseking erreichte nur 37 Unterstützer. Giesekings Petition wäre also eigentlich, unter normalen Umständen, vom Petitionsausschuss abgelehnt worden, hätte also nie Beachtung gewonnen. Wie also können Sie erklären, dass es eine Petition mit nur 37 Unterstützer in den Bundestag schafft? Zudem ist anzunehmen, dass ein Großteil dieser sog. Unterstützer aus der pädophilen Redaktionsumfeld eines Giesekings selbst kommen.

Als bundesweit aktiver Kinderschutzverein und als Betroffeneninitiative sind wir schockiert und gleichermaßen beschämt darüber, dass der Bundestag nachweislich einem mehrfach verurteilten Pädokriminellen die Bühne für die Verbreitung seiner wahn- und krankhaften Ideen gibt. Wir sind entsetzt darüber, dass unsere Informationen ignoriert wurden, und offensichtlich niemand auf die Idee gekommen ist, mal darüber nachzudenken, welches Motiv ein Gieseking mit seiner Vorstellung von „Kindeswohl“ verfolgt. Nicht etwa besseren Kinderschutz – sondern vielmehr die Möglichkeit Kinder legitimiert sexuell missbrauchen zu können. Auf seinem Blog „K13“ jedenfalls feiert er nun den Deutschen Bundestag und dass über seine Petition im Bundestag abgestimmt wird.

Herzlichen Glückwunsch, dass muss man erstmal hinbekommen.

Wir erwarten Ihre Stellungnahmen bis zum 31.10.2024.

Vielen Dank & freundlicher Gruß,

Josefine Barbaric
Vorständin

Update vom 05.11.2024:
Antwort des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages auf NLD! Anschreiben vom 13.10.2024

Über so manches Antwortschreiben öffentlicher Stellen muss man sich schon sehr wundern. Um was es uns geht, ist die Tatsache, dass die Petition eines nachweislich rechtskräftig in Deutschland verurteilten Pädokriminellen einer Leitpetition zur Verankerung von Kinderrechten angehängt wurde. Welch ein Hohn!! Da hilft es eben auch nicht, im Antwortschreiben auf Artikel 17 des Grundgesetzes hinzuweisen, dem verankerten Petitionsrecht, welches jeder „natürlichen Person“ zusteht, wenn man dann am 26. September 2024 eine Empfehlung an den Bundestag ausspricht, das Anliegen von Giesekings Petition jetzt bitte doch nicht zu unterstützen. Hätte man wohl eher draufkommen können, denn über die eigendlichen Motive eines Giesekings hatten wir den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mehrfach informiert. Der Empfehlung des Petitionsausschusses jedenfalls ist der Bundestag auch gefolgt. In Anbedacht der vorliegenden Umstände eine wirklich gute Entscheidung. Die Pressestelle des Bundestags jedenfalls schreibt hierzu: „Dem mit der Petition verfolgten Anliegen wurde nachdrücklich widersprochen und insofern beschlossen, die Petition abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.“ Na immerhin…

„Gleichstellungsgesetz: Sex mit Kindern bald straffrei“ – von Anonymousnews – hier hatten wir bereits am 11. Oktober 2024 über Instagram aufgeklärt, dass es sich hierbei um Desinformationen, in Form sog. Fake-News handelt. Correctiv hat sich diesem Thema dann am 25. Oktober 2024 mit einem Faktencheck angenommen: https://correctiv.org/faktencheck/2024/10/25/bundestag-wies-petition-ueber-ergaenzung-von-paedophilie-als-sexuelle-identitaet-im-grundgesetz-ab/