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Kinderschutz kennt keine pädagogischen Tabuzonen

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Stellungnahme von Nein, lass das! e. V.

Wenn es um den Schutz von Kindern geht, darf keine pädagogische Theorie über Kritik stehen.

Die Aufarbeitung des sogenannten Kentler-Komplexes hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist, fachliche Autorität, pädagogische Konzepte und institutionelle Netzwerke kritisch zu hinterfragen. Die inzwischen vorliegenden wissenschaftlichen Aufarbeitungen zeigen, dass die Verantwortung und die Ermöglichungsstrukturen nicht allein auf Helmut Kentler als Einzelperson reduziert werden können.

Deshalb muss auch die Geschichte der deutschen Sexualpädagogik kritisch betrachtet werden.

Was ist dokumentiert?

Helmut Kentler war von 1999 bis zu seinem Tod 2008 Mitglied der Gesellschaft für Sexualpädagogik (gsp). Uwe Sielert gehörte zu den Gründungsmitgliedern der gsp. Die Verbindung zwischen Sielert und Kentler sowie Kentlers Auftritt am Institut für Pädagogik der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sind inzwischen Gegenstand wissenschaftlicher Aufarbeitung.

Die Kieler Aufarbeitungsgruppe berichtet, dass Kentler 1997 auf Einladung des Instituts für Pädagogik vor Studierenden über „Emanzipatorische Sexualpädagogik“ sprach. Uwe Sielert bestätigte diesen Vorgang 2026 gegenüber der Aufarbeitungsgruppe. Anschließend fand demnach ein Gespräch mit Kentler und Mitarbeitenden des damaligen BLK-Modellprojekts „Sexualpädagogik in der Hochschullehre“ statt. Welche konkreten Thesen Kentler bei diesem Vortrag vertrat, lässt sich aus der vorliegenden Dokumentation allerdings nicht rekonstruieren.

Diese Feststellungen bedeuten ausdrücklich nicht, dass Uwe Sielert für Kentlers Taten verantwortlich wäre. Ebenso wenig lässt sich daraus ableiten, dass heutige Sexualpädagoginnen und Sexualpädagogen pädosexuelle Positionen vertreten.

Aber es bedeutet sehr wohl: Diese Fachgeschichte muss aufgearbeitet werden – umfassend, transparent und ohne Schonräume.

Die Frage muss deshalb nicht nur lauten, wer Kentler kannte oder mit ihm zusammenarbeitete. Es muss auch untersucht werden, welche fachlichen Vorstellungen seiner Zeit diskutiert wurden, welche davon verworfen wurden, welche weiterwirkten und wie sich Begriffe und Konzepte im Laufe der Jahrzehnte verändert haben.

Kinderschutz darf nicht beim Kind beginnen

Auf aktuellen sexualpädagogischen Fachseiten finden sich Aussagen wie: „Jeder Mensch kommt als sexuelles Wesen auf die Welt.“ Dort wird außerdem vertreten, dass die Förderung psychosexueller Fähigkeiten und sexuelle Bildung dazu beitragen könnten, dass Menschen ihre eigenen Grenzen besser wahrnehmen und sich gegen sexuelle Grenzverletzungen wehren können.

Wir halten es für notwendig, diese pädagogischen Ansätze kritisch zu diskutieren.

Kinder sind neugierig auf ihren Körper. Sie stellen Fragen. Sie suchen Nähe. Sie entdecken Unterschiede. All das kann Teil einer normalen kindlichen Entwicklung sein.

Daraus folgt jedoch nicht, dass Erwachsene diese Entwicklung aktiv sexualisieren oder Kinder zur Teilnahme an körperbezogenen oder sexualbezogenen pädagogischen Angeboten bewegen dürfen.

Begleiten ist etwas anderes als initiieren.
Aufklären ist etwas anderes als sexualisieren.
Körperwissen ist etwas anderes als die Förderung „sexueller Fähigkeiten“.

Vor allem aber gilt:

Kinderschutz darf niemals an das Kind delegiert werden.

Ein Kind kann lernen, Nein zu sagen. Es darf aber niemals dafür verantwortlich gemacht werden, einen übergriffigen Erwachsenen abzuwehren.

Ein Kind kann die Bezeichnungen für seine Körperteile lernen. Es trägt deshalb nicht die Verantwortung dafür, sexuellen Missbrauch erkennen oder verhindern zu müssen.

Ein Kind kann lernen, eigene Grenzen auszudrücken. Die Verantwortung dafür, diese Grenzen zu achten, liegt jedoch bei den Erwachsenen und bei den Institutionen, die für seinen Schutz verantwortlich sind.

Deshalb brauchen wir Prävention, die Kinder stärkt – und Erwachsene in die Pflicht nimmt.

Kinder brauchen Schutz, Wissen und selbstbestimmte Grenzen

Kinder brauchen Worte für ihren Körper. Sie brauchen altersgerechtes Wissen über Grenzen, Berührungen und Geheimnisse. Sie müssen wissen, dass sie unangenehme Berührungen ablehnen und sich Hilfe holen dürfen. Sie brauchen sichere und niedrigschwellige Beschwerdewege sowie Erwachsene, die ihnen zuhören und ihre Aussagen ernst nehmen.

Gleichzeitig haben Kinder ein Recht auf Scham, Intimität und Rückzug.

Ein Kind muss seinen Körper niemandem zeigen.

Es muss niemanden anfassen.

Es muss sich nicht anfassen lassen.

Es muss an keiner Körpererkundung teilnehmen.

Und sein Nein braucht keine Rechtfertigung.

Kinder brauchen Schutz, Wissen und selbstbestimmte Grenzen

Bemerkenswert ist, dass auch die Gesellschaft für Sexualpädagogik inzwischen eine erweiterte Aufarbeitung angekündigt hat. Die gsp erklärt, die bisherige Auseinandersetzung müsse erweitert werden, und will unter anderem die Bedeutung sexualpädagogischer Diskurse für die Rechtfertigung oder Begünstigung sexualisierter Gewalt sowie die Verstrickung sexualpädagogischer Akteurinnen und Akteure in entsprechende Kontexte untersuchen.

Das ist ein wichtiger Schritt.

Denn Aufarbeitung darf nicht bei der Frage stehen bleiben, wer Helmut Kentler kannte.

Wir müssen fragen:

  • Welche seiner Vorstellungen wurden ausdrücklich verworfen?
    Welche Denkfiguren wirkten weiter?

  • Welche Begriffe und Konzepte veränderten sich – und welche nicht?

  • Welche Vorstellungen gelangten in die Aus- und Fortbildung pädagogischer Fachkräfte?

  • Welche Konzepte wurden und werden in Einrichtungen mit Kindern vermittelt?

  • Welche Schutzmechanismen bestehen, wenn pädagogische Konzepte selbst kritisch hinterfragt werden müssen?

    Dabei gilt ebenso klar:

Eine historische Verbindung ist kein Beweis für heutiges Fehlverhalten. Kontaktschuld ist keine seriöse Aufarbeitung.

Wer mit Kentler in Kontakt stand, ist deshalb nicht automatisch für seine Taten verantwortlich. Ebenso wenig darf aus der Zugehörigkeit zu einer Fachdisziplin pauschal auf eine bestimmte Haltung gegenüber Kindern geschlossen werden.

Aber das Gegenteil darf ebenfalls nicht gelten: Eine Fachdisziplin kann ihre Geschichte nicht für erledigt erklären, solange zentrale Fragen zu ihren Traditionen, Begriffen, Konzepten und institutionellen Strukturen offen sind.

Unser Maßstab ist der Schutz des Kindes

Nein, lass das! e. V. steht für eine klare Priorität:

Nicht die sexuelle Selbstentfaltung eines Kindes ist der Ausgangspunkt unseres Schutzauftrags, sondern seine Würde, seine körperliche und seelische Unversehrtheit, seine Intimsphäre und sein uneingeschränktes Recht auf Grenzen.

Wir brauchen keine Pädagogik, die Kindern vorgibt, welche „sexuellen Fähigkeiten“ sie entwickeln sollen.

Wir brauchen Erwachsene, die ihre Verantwortung kennen.

Wir brauchen Einrichtungen, die Risiken erkennen und Schutzkonzepte konsequent umsetzen.

Wir brauchen Fachkräfte, die ein kindliches Nein nicht pädagogisch uminterpretieren, sondern respektieren.

Und wir brauchen eine Wissenschaft, die bereit ist, auch ihre eigenen Traditionen, Begriffe und Grundannahmen kritisch zu überprüfen.

Kinderschutz beginnt dort, wo Erwachsene Verantwortung übernehmen – und nicht dort, wo Kinder lernen sollen, sich selbst vor Erwachsenen zu schützen.

Daran messen wir sexualpädagogische Konzepte.

Quellen & Belege

1. Helmut Kentlers Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Sexualpädagogik (gsp)
Die gsp bestätigt selbst, dass Helmut Kentler von 1999 bis zu seinem Tod 2008 Mitglied der Gesellschaft für Sexualpädagogik war. In ihren 2025 aktualisierten FAQs bezeichnet die gsp Kentler ausdrücklich als ehemaliges Mitglied.

Quelle: Gesellschaft für Sexualpädagogik, „Aktualisierte FAQs zu Helmut Kentler“, 17.09.2025.
Originalquelle der gsp (Gesellschaft für Sexualpädagogik)

2. Uwe Sielert war Gründungsmitglied der gsp
Die gsp führt Uwe Sielert in ihrer eigenen Referierendenbörse ausdrücklich als „Gründungsmitglied gsp“. Dort wird ebenfalls seine frühere Tätigkeit als Mitarbeiter der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) genannt.

Quelle: Gesellschaft für Sexualpädagogik, Profil Prof. Dr. Uwe Sielert.
Originalquelle der gsp zu Uwe Sielert (Gesellschaft für Sexualpädagogik)

3. Fachliche Entwicklungslinie in die gsp, das ISP und die BZgA
Besonders bemerkenswert ist die Darstellung der gsp selbst. In ihren FAQs zu Kentler beschreibt sie ein unter Co-Leitung Sielerts durchgeführtes, vom Bundesfamilienministerium finanziertes Handlungsforschungsprojekt. Dieses habe Grundlagen für jene Sexualpädagogik erarbeitet, die sich später unter anderem im Institut für Sexualpädagogik, in der gsp und bei der BZgA fachwissenschaftlich weiterentwickelte.

Die gsp betont zugleich ausdrücklich, Kentler sei weder Mitglied dieser Dortmunder Forschungsgruppe noch des daraus entstandenen Instituts für Sexualpädagogik gewesen.

Quelle: Gesellschaft für Sexualpädagogik, FAQ zu Helmut Kentler. (Gesellschaft für Sexualpädagogik)

4. Die gsp räumt selbst Defizite ihrer bisherigen Aufarbeitung ein
Die Gesellschaft für Sexualpädagogik erklärt inzwischen, ihre eigenen Aufarbeitungsbemühungen hätten „zögerlich“ eingesetzt und sich bislang vornehmlich auf Kentler selbst konzentriert. Größere Zusammenhänge und mögliche weitergehende Verbindungen seien dabei kaum berücksichtigt worden.

Die gsp will deshalb nun ausdrücklich auch untersuchen, welche Bedeutung sexualpädagogische Diskurse für die Rechtfertigung sexueller bzw. sexualisierter Gewalt hatten und inwieweit sexualpädagogische Akteure in gewaltbegünstigende oder -ermöglichende Kontexte verstrickt waren.

 

Quelle: Gesellschaft für Sexualpädagogik, Stellungnahme zur erweiterten Aufarbeitung.
Stellungnahme der gsp zur erweiterten Aufarbeitung(Gesellschaft für Sexualpädagogik)

5. Gleichzeitig distanziert sich die gsp ausdrücklich von Kentlers pädosexuellen Positionen
Zur vollständigen Einordnung gehört auch dieser Punkt: Die gsp beschreibt Kentlers Berliner Wirken selbst als Kontext, in dem sexuelle Gewalt und Machtmissbrauch ermöglicht, geduldet und legitimiert wurden. Sie verweist zugleich auf ihre Auseinandersetzung mit Kentler und ihren heutigen neo-emanzipatorischen sexualpädagogischen Grundlagen.

Eine historische Verbindung darf deshalb nicht mit der Behauptung gleichgesetzt werden, heutige gsp-Mitglieder verträten Kentlers pädosexuelle Positionen.

Quelle: Gesellschaft für Sexualpädagogik, Stellungnahme vom 09.07.2020. (Gesellschaft für Sexualpädagogik)

6. Die auf sexpaed.de vertretene heutige Grundannahme
Auf sexpaed.de heißt es wörtlich:

„Jeder Mensch kommt als sexuelles Wesen auf die Welt und durchläuft eine psychosexuelle Entwicklung.“

Weiter wird dort vertreten, je mehr ein Mensch in seinen „psychosexuellen Fähigkeiten“ gefördert werde, desto leichter falle ihm die Beziehung zu sich und anderen. Sexuelle Bildung wird dabei mit Selbstbestimmung und dem Schutz vor sexuellen Grenzverletzungen begründet.

Die Betreiberin bezeichnet sich selbst als zertifizierte Sexualpädagogin (gsp).

Quelle: sexpaed.de.
Originalquelle sexpaed.de (Sexualpädagogik und Beratung)

Unsere Schlussfolgerung

Diese Quellen belegen nicht, dass heutige Sexualpädagoginnen und Sexualpädagogen pädosexuelle Positionen vertreten.

Sie belegen aber sehr wohl, dass es eine aufarbeitungsbedürftige Geschichte sexualpädagogischer Personen, Institutionen und Diskurse gibt – und dass inzwischen selbst die gsp einen erweiterten Aufarbeitungsbedarf anerkennt.

Für Nein, lass das! e. V. folgt daraus eine einfache Konsequenz:

Wo Erwachsene pädagogische Konzepte auf Kinder anwenden, muss der Kinderschutz über der Theorie stehen.

Wir wollen deshalb wissen, welche historischen Vorstellungen übernommen wurden, welche verworfen wurden und welche empirische Grundlage heutige Konzepte besitzen.

Wir fragen insbesondere dort nach, wo sehr junge Kinder als „sexuelle Wesen“ beschrieben oder ihre „psychosexuellen Fähigkeiten“ zum Gegenstand pädagogischer Förderung gemacht werden.

Kinder brauchen keine ideologischen Experimente.

Sie brauchen Erwachsene, die ihre Würde achten, ihre Intimsphäre schützen, ihre Schamgrenzen respektieren und jedes Nein ernst nehmen.

Nicht das Kind muss lernen, sich vor Erwachsenen zu schützen.
Erwachsene müssen dafür sorgen, dass Kinder geschützt sind.

Das ist unser Maßstab.

Nicht eine sexualpädagogische Schule.
Nicht eine Fachgesellschaft.
Nicht ein Gütesiegel.

Das Kind.

Josefine Barbaric
Vorständin